Bericht über das abgesagte 18. Mitgliedertreffen und Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes am 13.11.2020
Es war gerade mal knapp 3 Wochen her, als der Vorstand in einer erweiterten Vorstandssitzung am 09.10. entschieden hatte, die diesjährige Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes unter Berücksichtigung der Corona-Virus (COVID-19 Pandemie) bedingten Auflagen und erheblichen Einschränkungen doch durchzuführen. Der Vorstand hatte sich aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Infektionszahlen die Entscheidung schon nicht einfach gemacht. Ein diesbezügliches Informationsschreiben und die Einladung dazu wurden mit Datum vom 13.10. an alle Mitglieder versendet. Unser vorsichtiger Optimismus ist nun leider schon wieder durch die in kurzer Zeit jetzt doch hoch dynamisch und rasant ansteigenden Infektionszahlen überrollt worden. Die aktuellen politischen Entscheidungen der Bundesregierung vom 28.10., der bayerischen Staatsregierung vom 29.10. und die daraus resultierenden Einschränkungen und Verbote ließen nun auch Vereinsversammlungen mit einem ohnehin schon sehr reduzierten Teilnehmerkreis auch in der Gastronomie nicht mehr zu.
Vor diesem Hintergrund war der Vorstand nun in einer kurzfristig einberufenen Vorstandssitzung am 29.10. gezwungen, die für 13.11. terminierte Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes abzusagen.
In einem Schreiben vom 29.10. hat der Vorstand allen Mitgliedern diese Entscheidung mitgeteilt. Zugleich auf das Weitere Procedere welches sich aus der Gesetzeslage „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 20.03.2020“ für Vereine ergibt. Der Vorstand aufgrund der Pandemieausnahmesituation auch nach Ablauf seiner Amtszeit (in unserem Verein im November 2020), oder Abberufung, bis zu einer möglichen verantwortbaren Durchführung einer Neuwahl im Amt. Dadurch wird sichergestellt, dass Vereine durch ihren Vorstand auch unter Pandemiebedingungen weiterhin, jedoch zeitlich befristet, geschäftsmäßig verwaltet und geführt werden können. Die zeitliche Befristung hätte jedoch zur Folge, dass die Mitgliederversammlung mit Neuwahl dann so früh wie möglich (wenn es die Pandemiesituation ohne Gefährdung und Risiken es wieder möglich macht) durchgeführt werden muss. Dieses bedeute, dass die Mitgliederversammlung nicht automatisch auf November 2021, wenn ohnehin die nächste anstehen würde, verschoben werden kann. Den eigentlich in der Mitgliederversammlung vorzustellenden Tätigkeitsbericht des Vorstandes würde in einer kurzen Zusammenfassung, sowie mit den Planungen für das kommende Jahr, im jährlichen Informationsschreiben im Dezember allen Mitgliedern zugesendet.