Bericht über das abgesagte 17. Mitgliedertreffen am 17.07.2020
Der Vorstand kam aufgrund der staatlich verordneten Infektionsschutzmaßnahmen und der damit verbundenen Anordnungen und Regelungen einstimmig zu der Entscheidung, dass Mitgliedertreffen (Sommergrillfest) am 17.07.2020 abzusagen. Da eine vollständige Eindämmung des Virus noch nicht in Sicht ist, besteht weiterhin ein hohes Infektionsrisiko, insbesondere für diejenigen die zur besonderen Risikogruppe gehören. Dieses betrifft die Mehrzahl der Mitglieder des Vereins. Auch wenn die zwischenzeitlich vorgenommenen Lockerungen der Anordnungen und Regelungen wieder einen Betrieb der Gastronomie erlauben, ist dieses jedoch mit restriktiven Auflagen verbunden, wie tragen einer Gesichtsmaske (Mund- und Nasenschutz) beim Betreten und Verlassen der Örtlichkeit, Mindestabstand zwischen den Tischen 1,5 Meter, strikte Einhaltung der Regelungen was die allgemeine Kontaktbeschränkung anbelangt mit fester Platzierung an einem Tisch, pro Tisch maximal Personen aus zwei Haushalten, Verbot einer Gruppenreservierung für mehrere Tische (das Verbot gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dieser Gruppe um Personen handelt, für die kein Kontaktverbot besteht), etc. Somit hat sich für den Vorstand die Frage gestellt, ob das Mitgliedertreffen wie geplant überhaupt zulässig, zu organisieren, in geselliger Form durchführbar und vor allem verantwortlich wäre. Die Gesundheit hat nach wie vor höchste Priorität, welchem sich auch ein Vereinsleben unterzuordnen hat. Der Vorstand hat sich die Entscheidung daher nicht leicht gemacht und entschieden, dass Mitgliedertreffen abzusagen und damit auch als Verein dazu beizutragen, dass die CoronaVirus Pandemie weiter eingedämmt und möglichst einer zweiten Ausbruchswelle entgegen gewirkt werden kann. Dieses ist ja auch die Voraussetzung dafür, dass das gesellschaftliche Leben und damit auch der Vereinsbetrieb wieder vollständig aufgenommen werden kann.
Der Schriftführer wurde beauftragt, ein Schreiben des Vorstandes zu erstellen und an die Mitglieder zuversenden.
In diesem Schreiben soll auch darauf hingewiesen werden, dass die Durchführung der für den 13.11. terminierten 6.ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes sich derzeit nicht einschätzen lasse. Sollte auch dieses nicht möglich sein, müsste der Vorstand aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Vereine die weiteren Möglichkeiten prüfen, wie ggf. zunächst Verbleib des Vorstandes im Amt auch wenn die Vereinssatzung dieses zunächst nicht vorsieht, bzw. die Durchführung einer Briefwahl.